Beschreibung
Spurverbreiterung TREKFINDER für LAND ROVER New Defender II Modell ab 2020 +40 Millimeter pro Achse ( Scheibendicke 20 mm ) aus Aluminium, schwarz, harteloxiert - ACHTUNG: NICHT für STAHLFELGEN - VERWENDUNG NUR BEI ALUMINIUMFELGEN
LIEFERUMFANG:
+ 2 Stück Spurverbreiterungen inkl. Montagematerial
+ 1 Stück TÜV® Teilegutachten
+ 1 Stück Montageanleitung
+ 1 Stück Pflege- u. Reinigungshinweis
VERWENDUNGSBEREICH:
Fahrzeughersteller: Jaguar Landrover (GB) / 1590
Fahrzeugtyp: LE
Handelsbezeichnung: Defender
ABE-EG-Nummer:
- e5*2007/46*0092* . .
- e5*2007/46*0125* . .
Die Verwendung der Spurverbreiterungen ist für folgende Rädergrößen/Auflagen/Hinweise zugelassen:
> Bereifung 255/70 R18 / Felgengröße 8x18 / Auflagen u. Hinweise A1), H1) – H8)
> Bereifung 255/65 R19 / Felgengröße 8x19 / Auflagen u. Hinweise A1), H1) – H8)
> Bereifung 255/60 R20 / Felgengröße 8,5x20 / Auflagen u. Hinweise A1), H1) – H8)
> Bereifung 275/45 R22 / Felgengröße 9x22 / Auflagen u. Hinweise A1), H1) – H8)
HINWEISE und AUFLAGEN:
A1)
Die Einschraublänge aller Befestigungselemente muss mind. 7,5 Umdrehungen betragen (M14x1,5).
Auf ausreichende Länge der Stehbolzen ist zu achten.
Die angeschraubten Distanzringe werden am Fahrzeug mit den vom Hersteller der Distanzringe mitgelieferten Befestigungselementen befestigt (Kegelbundradmuttern).
Die Serienräder werden mit den Serienbefestigungselementen befestigt.
Es ist im Besonderen darauf zu achten dass die Länge der Stehbolzen in den Distanzringen (freie Gewindelänge über der Radanlagefläche) der Länge der Serienstehbolzen entspricht, hier ca. 28 mm (VA/HA).
H1)
Die Verwendbarkeit von Schneeketten wurde nicht überprüft.
H2)
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte geeignete Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten. Zusätzlich sind die o.a. Auflagen zu beachten und ggf. anzuwenden.
Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
Verwendung der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse oder nur an der Hinterachse.
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen bzw. Höherlegungen (mit Teilegutachten oder ABE).
Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
Verwendung der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse oder nur an der Hinterachse. Weiterhin ist es möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren. Zum Beispiel:
Achse 1 Distanzringe mit 20 mm Breite und Achse 2 Distanzringe mit 30 mm Breite.
An Achse 2 immer nur breitere Distanzringe als an Achse 1.
H3)
Alle Befestigungselemente sind nach ca. 100 km Fahrtstrecke mit einem geeigneten Drehmomentschlüssel zu kontrollieren.
H4)
Die Hinweise in der Montageanleitung des Herstellers der Distanzringe sind zu beachten.
Der Einbau von Distanzringen ist nicht zulässig, wenn der Durchmesser der Distanzringe kleiner ist als der Durchmesser der Radanlagefläche der Räder.
Die Distanzringe sind nicht in Verbindung mit Stahlrädern zugelassen.
H5)
Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als + 2% liegt ein Laborbericht über die ausreichende Betriebsfestigkeit vor und ist hinterlegt ( müssen Sie sich nicht kümmern ):
Nr. 21-00075-AS-MUC-00 / 10.08.2021 / TÜV SÜD Auto Service GmbH.
H6)
Die geschraubten 20 bis 30 mm breiten Distanzringe sind bis zu einer Radlast von 1000 kg geprüft.
H7)
Auch zulässig mit Serien- Rad/Reifenkombinationen mit Reifenkennung LT.
H8)
Nur in Verbindung mit LM-Rädern mit entsprechenden „Gießtaschen“ die über die Radanlagefläche hinausragenden Serienstehbolzen bzw. Mutternköpfe aufnehmen können.
Die Serienstehbolzen müssen ggf. gekürzt werden.
Die Mindest-Einschraublänge aller Befestigungselemente von 7,5 Umdrehungen muss dabei erhalten bleiben.
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